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COVID-19-Präventionskonzept für den Jazz & Musicclub Porgy & Bess
Ab Samstag, dem 16. April 2022 sind alle für uns bis dahin geltende COVID-Maßnahmen aufgehoben
Verordnungen für Wien ab dem 16. April 2022
Ab Montag, dem 05. März gilt für die sog. Nachtgastronomie die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) und die Maskenpflicht ist aufgehoben
Verordnungen für Wien ab dem 05. März 2022
Neue Regelungen der Stadt Wien ab dem 20. Dezember
Gesamte Rechtsvorschrift für Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung 2021
Fassung vom 21. Dezember 2021
Neue Regelungen ab dem 12. Dezember
Lockdown vom 22. November bis zum 12. Dezember
Aktualisierung des COVID-19-Präventionskonzepts, 3. COVID-19-MV
Stand: 8. November 2021, update 15. November 2021
Aktualisierung des COVID-19-Präventionskonzepts
Stand: 28. September 2021
2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung
Stand: 1. Juli 2021
Aktualisierung des COVID-19-Präventionskonzept
Stand 30. Juni 2021
4. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung
Stand 2. Juni 2021
COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung
Stand: 10. Mai 2021
COVID-19-Präventionskonzept für den Jazz & Musicclub Porgy & Bess
Inhaltsverzeichnis
1.1 Allgemeines zur Veranstaltung. 4
1.2 Allgemeines zum COVID-19 Präventionskonzept 4
3.1 Veranstaltungsbeschreibung & Ablauf 6
3.2 Personenanzahlen, Publikumsverhalten & Alter des Publikums. 7
4 Darstellung der infrastrukturellen Ist-Situation. 7
4.1 Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung. 7
4.3 Sanitäranlagen & Abfallbehältnisse. 9
6.1 Personenlenkung und -steuerung. 10
6.2 Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände. 11
6.2.1 Allgemeine Hygienemaßnahmen. 11
6.2.2 Spezifische Hygienemaßnahmen. 11
6.4 Kommunikation und Information. 13
6.5 Personendatenverarbeitung. 14
7.1 Maßnahmen bei Auftreten einer COVID-19-Infektion / eines COVID-19-Verdachtsfalls 15
7.2 Maßnahmen bei besonderen Veranstaltungssituationen. 15
1.1 Allgemeines zur Veranstaltung
Veranstaltungsbezeichnung: Der Jazz & Musicclub Porgy & Bess ist ein vielfältig genutzter Ort, dessen variantenreiches Programm unter anderem Konzerte, Diskussionen, Performances und Ausstellungen umfasst. Der Club ist in drei Räume (Main Stage, Strenge Kammer, Public Domain) von unterschiedlicher Auslastungskapazität unterteilt. Aufgrund der Regelmäßigkeit und des ähnlichen Aufbaus der Veranstaltungen ist dieses Konzept nicht konkret für nur eine Veranstaltung, sondern für alle Veranstaltungen im gesamten Club zu verstehen. Es wird aufgrund der baulichen Voraussetzungen und der personellen Überschneidung der Besucher*innen unterschiedlicher Veranstaltungen des Clubs an einem Abend auch darauf hingewiesen, dass auch wenn es sich um mehrere ausgewiesene Veranstaltungen handelt, alle Veranstaltungen an einem Abend als Veranstaltung im Sinne des §10 COVID-19 Lockerungsverordnung verstanden werden. Fast alle Veranstaltungen im Club sind öffentliche Veranstaltungen.
Datum der Veranstaltung: Auf der Main Stage: täglich ab 01.09.2020. In der Strengen Kammer und der Public Domain: unregelmäßig ab 01.09.2020.
Ort der Veranstaltung: Jazz & Musicclub Porgy & Bess in der Riemergasse 11, 1010 Wien
1.2 Allgemeines zum COVID-19 Präventionskonzept
Konzeptersteller: Joseph Lang, in unterschiedlichen Funktionen erfahrener Mitarbeiter
Kontaktmöglichkeiten: E-Mail: joseph.lang@aon.at; Mobil: 0043 650 442027
Vorliegende Konzeptversion: Erstes COVID 19-Präventionskonzept für den Jazz & Musicclub Porgy & Bess basierend auf den Vorgaben des §10 der COVID 19-Lockerungsverordnung mit Letztstand 29.08.2020
Erstellungsdatum: Das Erstellungsdatum des COVID 19-Präventionskonzepts für den Jazz & Music Club Porgy & Bess ist der 01.09.2020.
Zum Zeitpunkt der Verfassung des COVID-19 Präventionskonzepts gibt es folgende personelle Aufteilung:
COVID-19 Beauftragter, Veranstalter und Betreiber des Veranstaltungsortes ist:
Name: Christoph Huber
Anschrift: Graf-Starhemberg-Gasse 1A/7, 1040 Wien
Erreichbarkeit: E-Mail: ch@porgy.at; Telefon: 0043 15128811; Mobil: 0043 664 3025368
COVID-19 Beauftragter (vom Roten Kreuz zertifiziert) und Verfasser des Konzepts ist:
Name: Joseph Lang
Anschrift: Friedmanngasse 44, 1160 Wien
Erreichbarkeit: E-Mail joseph.lang@aon.at; Mobil: 0043 650 4420270
Im Sinne der COVID-19-Lockerungsverordnung umfassen die Aufgaben des COVID-19 Beauftragten:
- Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-19-Präventionskonzeptes
- Fungiert als Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Unternehmens gegenüber Akteur*innen, Künstler*innen sowie sonstigen Mitarbeiter*innen
- Fungiert als Ansprechpartner für Behörden im Kontaktpersonenmanagement
- Organisiert Schulungen gemäß des vorliegenden Präventionskonzepts
Die Personalunion von COVID 19-Beauftragtem, Veranstalter und Betreiber in Person von Christoph Huber ermöglicht eine effiziente Umsetzung der vorhergesehenen Maßnahmen. Er wird bei Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen von seinen Mitarbeiter*innen unterstützt und ist an den meisten Abenden anwesend. Unterstützend agiert außerdem der ausgewiesene zweite COVID-19-Beauftragte und Verfasser des Konzepts. Eine Schulung weiterer Personen zum COVID-19-Beauftragten durch das Rote Kreuz kann jederzeit veranlasst werden, sollte dies notwendig erscheinen. Verantwortlicher vor Ort ist dementsprechend auch Christoph Huber, beziehungsweise die Mitarbeiter*innen des Clubs.
Die zuständige Behörde für Veranstaltungen im Club ist:
Bezeichnung: Stadt Wien – Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Anschrift: Dresdner Straße 73-75, Stiege 2, 3. Stock, 1200 Wien
Erreichbarkeit(en): E-Mail: event@ma36.wien.gv.at; Telefon: 0043 1400036336
3.1 Veranstaltungsbeschreibung & Ablauf
Wie bereits eingangs erwähnt handelt es sich beim Jazz & Musicclub Porgy & Bess um einen vielfältig genutzten Club, in dem öffentliche Veranstaltungen unterschiedlichen Inhalts stattfinden, wobei es sich in den meisten Fällen um künstlerische Darbietungen handelt.
In der nachstehenden Tabelle werden die zeitlichen Abläufe im Hinblick auf Ankunft und Einlass des Publikums erläutert und der Ablauf an einem typischen Abend im Club dargestellt. Bei geänderten Rahmenbedingungen können sich diese Abläufe zeitlich oder in ihrer Reihenfolge verschieben.
Abgesehen von diesen Abläufen verkehren bereits vor den in der Tabelle angeführten Abläufen Personen im Club. Bei diesen handelt es sich um Putzpersonal, Mitarbeiter*innen des Clubs oder der Gastronomie, beziehungsweise Performer*innen die je nach Veranstaltung zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und daher keine Berücksichtigung in der unten angeführten Tabelle finden.
Wann? |
Was? |
Wo? |
18:00 allfällig |
Einlass d. Publikums |
Public Domain |
18:30 allfällig |
Einlass d. Publikums |
Strenge Kammer |
19:00 allfällig |
Konzertbeginn |
Strenge Kammer |
19:30 |
Einlass d. Publikums |
Main Stage |
20:30 |
Konzertbeginn (1. Set) |
Main Stage |
Ca. 22:00 allfällig |
Konzertbeginn (2. Set) |
Main Stage |
Ca. 22:00 – 23:30 |
Ende der Veranstaltung(en) |
Gesamter Club |
3.2 Personenanzahlen, Publikumsverhalten & Alter des Publikums
Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die mögliche Anzahl anwesender Besucher*innen und anwesenden Publikums. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Räume Main Stage und Strenge Kammer bestuhlt sind und besondere Gruppenphänomene oder Tanz daher ausgeschlossen werden können. Bezüglich des Alters der Besucher*innen lässt sich keine pauschale Vorhersage treffen. Aufgrund der Diversität der Performer*innen, die ihrerseits stark in ihrem Alter variieren, ist auch das Durchschnittsalter der Besucher*innen sehr unterschiedlich. In den allermeisten Fällen handelt es sich jedoch um volljährige Personen von denen eine Einhaltung der eingeforderten Maßnahmen im Hinblick auf die COVID-19-Regelungen erwartet werden kann.
Anzahl erwarteter Besucher*innen |
Im Schnitt: 60-120; maximal 130 Personen |
Anzahl der Mitarbeiter*innen |
Im Schnitt: 5 Musiker*innen, 4-5 Mitarbeiter*innen des Clubs, 4 Mitarbeiter*innen der Gastronomie, 3-4 Techniker*innen; maximal 20 Personen |
4.1 Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung
Das Veranstaltungsgelände des Clubs erstreckt sich vom Haupteingang im Parterre über drei Ebenen, welche neben dem Parterre die Galerie und das Souterrain umfassen.
Erfahrungsgemäß hält sich das Publikum vor, nach und während des Konzerts hauptsächlich in den Konzerträumen auf. Hierbei ist insbesondere die nächtlich bespielte Main Stage im Souterrain zu erwähnen. Die nachstehende Tabelle schlüsselt die Größe aller dem Publikum zugänglichen Räumlichkeiten (exklusive Sanitäranlagen) auf. Das Foyer und der Gang im Parterre, in welchen sich die Kassa und die Garderobe befinden, stellen den Einlassbereich dar. Mögliche Stauflächen sind die Foyers in Parterre und vor der Galerie. Durch die baulichen Voraussetzungen (siehe Pläne im Anhang) ergibt sich erfahrungsgemäß ein relativ rascher Abfluss der Besucher*innen vor und nach der Veranstaltung.
Nutzbare Fläche für Publikum Insgesamt |
587,54 m² |
Veranstaltungsräume |
|
Public Domain |
22,23 m² |
Strenge Kammer |
55,27 m² |
Main Stage/Galerie |
375,86 m² |
Veranstaltungsräume Insgesamt |
453,36 m² |
Stauflächen / Einlass- und Auslassbereiche |
|
Foyer Galerie |
20,81 m² |
Lounge Galerie |
34,02 m² |
Foyer Parterre |
52,04 m² |
Gang Parterre |
27,31 m² |
Stauräume Insgesamt |
134,18 m² |
Die Geschäftszahl /Nummer/Identifikation der Veranstaltungsstättenbewilligung des Bescheides für die Veranstaltungsstätte ist:
GZ: 1077381-2018-7
Das bescheidgemäß festgesetzte Fassungsvermögen ohne SARS-Cov-2 beträgt:
340 Besucher & 3 Rollstuhlfahrer (ursprünglicher Bescheid MA35-V/1-1088/2000)
Das Fassungsvermögen gemäß COVID-19 Gesetzgebung beträgt:
Die maximale momentan vom Club aus vorhergesehene Besucher*innenzahl beträgt 130 Personen.
4.2 Gastronomie
Bei der Gastronomie im Club handelt es sich um eine Bar mit Küche im Main Stage Bereich des Clubs sowie eine Bar auf der Galerie. Aufgrund der derzeitigen Situation bleibt die Bar auf der Galerie jedoch meistens geschlossen und wird nur an Abenden mit großem Besucher*innenandrang geöffnet. An der Bar werden Getränke ausgeschenkt, die Konsumation von Speisen und Getränken erfolgt jedoch an den Tischen, welche auf der Galerie und im Souterrain von der Gastronomie bedient werden.
4.3 Sanitäranlagen & Abfallbehältnisse
Im Club gibt es insgesamt vier für Besucher*innen zugängliche WCs sowie zwei WCs für das Personal. Alle Sanitäranlagen sind mit kontaktlosen Seifenspendern und Papierspendern, sowie mindestens einem Abfallbehältnis pro WC ausgestattet. Alle Angaben lassen sich mittels der angehängten Pläne überprüfen.
Auf der Galerie sind vorhanden:
Ein Herren-WC mit 5,00 m² Fläche, einem Urinal, einer Toilette und einem Waschbecken.
Ein Damen-WC mit 3,47 m² Fläche, einer Toilette und einem Waschbecken.
Im Souterrain sind vorhanden:
Ein Herren-WC mit 15,40 m² Fläche, vier Urinale, drei Toiletten und zwei Waschbecken.
Ein Damen-WC mit 14,21 m² Fläche, vier Toiletten und zwei Waschbecken.
Für das Personal ist zusätzlich vorhanden:
Ein WC im Parterre mit 2,51 m² Fläche, einer Toilette und einem Waschbecken.
Ein WC im Souterrain mit 3,41 m² Fläche, einer Toilette und einem Waschbecken.
Eine Risikonanalyse gemäß ONR 49000 ist aufgrund der stark variierenden Faktoren wie, unter anderem, Anzahl und Alter der Besucher*innen nicht pauschal möglich.
Generell lässt sich jedoch sagen, dass das Personal der Gastronomie sowie die für Einlass, Kassa und Platzzuweisung zuständigen Mitarbeiter*innen einem erhöhten Kontakt mit den Besucher*innen ausgesetzt sind.
6.1 Personenlenkung und -steuerung
6.1.1 Anfahrt / Anreise
Die sehr gute öffentliche Anbindung (<10 Min Gehzeit zu mehreren öffentlichen Verkehrsmitteln), die schnellen Abläufe beim Einlass und die breiten Räume im Eingangsbereich ermöglichen es den Abstand relativ gut einzuhalten. In der Regel teilt sich durch den Einlass ab einer Stunde vor der Veranstaltung auch der Zustrom von Besucher*innen relativ gut auf.
Sollte es wiederholt zu Problemen kommen, könnte auch eine zusätzliche Information der Besucher*innen mit der Bitte um früheres oder gestaffeltes Eintreffen Abhilfe schaffen.
6.1.2 Einlass
Die Beschränkung der Maximalanzahl der Besucher*innen auf 130 sollte eine Einhaltung der Maßnahmen auch bei stärkerer Stauung des Zustroms erlauben. Sollte es dennoch zu Stauungen kommen, können zusätzliche Mitarbeiter*innen beim Einlass helfen, beziehungsweise kann auch auf den (überdachten) Außenbereich als möglichen Wartebereichs verwiesen werden. Generell lässt sich aber sagen, dass selbst bei einer großzügigen Auslegung des Mindestabstands und des daraus resultierenden Platzbedarfs von zwei Quadratmeter pro Person mindestens 25 Personen in Foyer und Gang problemlos Platz finden können.
6.1.3 Anwesenheit
Erfahrungsgemäß passieren die ankommenden Besucher*innen mögliche Staubereiche recht schnell, da die künstlerischen Darbietungen und das gastronomische Angebot ausschließlich in den Veranstaltungsräumen selbst voll wahrnehmbar sind. Abhilfe schaffen hier auch ausführliche Information am Einlass und ein*e Platzzuweiser*in auf der Ebene der Galerie. Gegenüber dem Zustand vor der SARS-Cov-2-Pandemie wurden einige Tische und Stühle entnommen, um den gebotenen Abstand von einem Meter zwischen den Sitzen in jede Richtung zu gewährleisten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Trennwände aus Plexiglas auf den Tischen zu platzieren. Eine fixe Platzzuweisung vor dem Konzert und eine durchgehende Durchlüftung (mittels Lüftung) bereits vor dem Konzert sollen das Ansteckungsrisiko ebenfalls minimieren.
6.1.4 Abstrom
Beim Abstrom soll durch Information eine Stauung verhindert werden. Allerdings bieten hier, auch wie beim Einlass, die breiten Gänge genug Platz für einen geregelten Abstrom unter Einhaltung der Mindestabstände. Sollte es dennoch Stauungen geben, können COVID-19 Beauftragte oder andere Mitarbeiter*innen des Clubs regulierend tätig werden und bei der Einhaltung der gebotenen Mindestabstände helfen.
6.1.5 Abfahrt/Abreise
Bei der Abfahrt/Abreise gilt wie bei der Anfahrt/Anreise, dass die gute öffentliche Anbindung etwaigen Stauungen entgegenwirkt. Weiters gilt hier, genau wie beim Abstrom, dass viele Gäste erfahrungsgemäß nicht sofort den Club verlassen, wodurch auch bei hoher Auslastung ohne SARS-Cov-2 selten Stauungen entstehen.
6.2 Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände
6.2.1 Allgemeine Hygienemaßnahmen
Es wird im Club die Einhaltung folgender Regeln erbeten:
- Das Einhalten von Abstandsregeln (1 Meter)
- Das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Vorrichtung (Mund-Nasen-Schutz) überall im Club außer am zugewiesenen Sitzplatz
- Nach Möglichkeit und Bedarf die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
6.2.2 Spezifische Hygienemaßnahmen
Es folgt nun eine Auflistung von spezifischen Hygienemaßnahmen um eine Infektion im Club zu verhindern.
- Die Einhaltung der Abstandsregeln und das Tragen von Masken wird auch überall dort und immer dann, wenn es sinnvoll ist von den Mitarbeiter*innen erwartet. Die Mitarbeiter*innen der Gastronomie tragen bei all ihren Tätigkeiten einen Mund-Nasen-Schutz.
- Für jene Mitarbeiter*innen, die besonders viel Kundenkontakt haben gibt es bei Bedarf Einweg-Handschuhe. Außerdem gibt es das Angebot eines Einweg-Mund-Nasen-Schutzes für all jene Personen, die keinen eigenen mitbringen.
- Der Backstagebereich für Perfomer*innen, die Kontrollzentrale für Ton und Licht, die Bereiche hinter der Bar, sowie der Garderoben- und Kassenbereich sind grundsätzlich nur für jene Personen zugänglich und werden nur von jenen Personen verwendet, die sich in diesem Bereich notwendigerweise während ihrer Arbeit aufhalten müssen. In diesen Bereichen kann der Mund-Nasen-Schutz auch abgelegt werden, wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann und gewährleistet ist, dass der Mund-Nasen-Schutz ausreichend lange vor einem allfälligen Kundenkontakt angelegt werden kann.
- Die Sitzplätze sind so arrangiert, dass ein Abstand von einem Meter gewährleistet
werden kann (siehe Sitzplan im Anhang). Außerdem gibt es die Möglichkeit, Trennwände aus Plexiglas auf den Tischen zu platzieren.
- In der Public Domain sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Außerdem sollten sich nicht mehr als 10 Personen darin aufhalten, um den individuell benötigten Platz von 2 m² zur Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten.
- Auch in der Strengen Kammer werden die Sitzplätze vor einer Veranstaltung so arrangiert, dass zu jedem Zeitpunkt ein Abstand von einem Meter in jede Richtung eingehalten werden kann.
- Insgesamt gibt es sechs Waschbecken für alle Besucher*innen. Alle Waschbecken sind mit Seifenspendern und Papierspendern ausgestattet.
- Es gibt 4-5 Desinfektionsmittelspender, die strategisch im Club verteilt werden. Je nach Bedarf und genauer Verteilung der Darbietungen auf die Räume können diese auch neu verteilt werden.
- Die Bestände von Seife, Papiertüchern und Desinfektionsmittel werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf nachbestellt. An dieser Stelle ein Verweis auf die online abrufbaren Hinweise der österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin.
- Es wird täglich geputzt. Die Abfallbehälter (mindestens 4) werden ebenfalls täglich entleert.
- Es gibt eine Lüftung im Zuschauerraum der Main Stage, die zusammen mit der Möglichkeit der Öffnung der Eingangstür im Parterre für ausreichenden Luftwechsel sorgen soll.
- Der Lift öffnet sich an seiner Einstiegsstelle im Parterre direkt gegenüber der Haustür, weshalb auch hier ein Luftwechsel möglich ist.
- Während Proben und Darbietungen gilt es auch die Abstandsregeln bestmöglich einzuhalten.
6.3 Schulungen
Die Mitarbeiter*innen des Clubs sollen im Sinne des COVID-19-Präventionskonzepts geschult werden. Diese Schulung sollte persönlich durchgeführt werden. Insbesondere soll hier ein Augenmerk gelegt werden auf:
- Das Erkennen möglicher COVID-19-Symptomen bei sich und anderen.
- Das Ermutigen zur Durchführung selbständiger Gesundheitschecks mit allfälliger Führung von privaten Tagesprotokollen.
- Das Ermutigen zu offener Kommunikation falls eine Mitarbeiter*in Symptome zeigt.
- Die Erläuterung der für den Club relevanten Maßnahmen und Hygieneregelungen zur Prävention von Infektionen.
- Das Vorgehen bei Auftreten von Symptomen und im Verdachtsfall.
- Das Vorgehen bei Auftreten besonderer Veranstaltungssituationen.
6.4 Kommunikation und Information
Die Kommunikation mit Künstler*innen und Besucher*innen sollte auf verschiedene Weise erfolgen:
- Künstler*innen sollten bereits bei ihrer Einladung auf die geltenden Regeln hingewiesen werden. Weiter sollten sie ermutigt werden sich bei Fragen an den Veranstalter oder den Verfasser des COVID-19-Präventionskonzepts zu wenden.
- Besucher*innen sollten je nach Möglichkeit beim Kauf ihres Tickets oder über die Veranstaltungshomepage über die geltenden Regeln informiert werden.
- Besucher*innen sollten jedenfalls beim ersten Kontakt mit Mitarbeiter*innen des Clubs über die geltenden Regeln aufgeklärt werden. Diese Information sollte über Aushänge erfolgen, kann aber auch mündlich erfolgen, insbesondere bei Nicht-Einhalten der Regeln sollten Besucher*innen daran erinnert werden.
- Es sollten im Eingangsbereich Aushänge Auskunft über die geltenden Regeln zur Einhaltung des Abstands und dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes geben.
- Auf den Toiletten sollte ein Aushang an das (korrekte) Waschen der Hände erinnern.
- Die Desinfektionsmittelspender sollten als solche gekennzeichnet werden.
- Die Besucher*innen sollten nach Möglichkeit bei Sprachdurchsagen/Ansagen auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Abstände hingewiesen werden.
6.5 Personendatenverarbeitung
Durch den hohen Anteil an Mitgliedern sowie an im Vorverkauf verkauften Tickets und die fix zugewiesenen Plätze ist die Verwaltung des Clubs über die Kontaktmöglichkeiten der Besucher*innen gut informiert. Zusätzlich werden all jene Besucher*innen, die ihr Ticket an der Abendkasse erwerben, gebeten ihre Kontaktdaten anzugeben. Über Künstler*innen und anwesende Mitarbeiter*innen werden über Dienstpläne und ähnliches ohnehin Listen geführt. Diese Daten werden im Büro des Clubs gesammelt und sollten 20 Tage lang aufbewahrt werden. Spätestens nach 28 Tagen müssen die Daten jedoch gelöscht werden. Auftragsverarbeiter*innen gemäß §48 Datenschutzgesetz sind nicht notwendig da es sich bei den die Daten erhebenden Personen durchwegs um Mitarbeiter*innen des Clubs handelt. Verantwortliche*r ist daher der Veranstalter.
6.6 Dokumentation
Dokumentiert werden sollten neben Bestuhlung und Personendatenverarbeitung außerdem jedenfalls:
- Durchgeführte Schulungen
- Aufklärung der Künstler*innen über die Maßnahmen
- Maßnahmen die im COVID-19 Verdachts- oder Erkrankungsfall gesetzt werden
…weiters können dokumentiert werden…
- Weitere Informationsmaßnahmen
- Hygienemaßnahmen
- Allfällige selbstständige Gesundheitschecks
7.1 Maßnahmen bei Auftreten einer COVID-19-Infektion / eines COVID-19-Verdachtsfalls
Sollte im Vorfeld der Veranstaltung ein Verdachtsfall unter den Mitarbeiter*innen auftreten, so sollten diese auf keinen Fall zur Arbeit erscheinen. Im schlimmsten Fall (zum Beispiel im Falle möglicher Kontaktpersonen im Club) müssen kommende Veranstaltungen abgesagt werden. Sollte es während einer Veranstaltung zu einem Verdachtsfall kommen, so sollte der COVID-19 Beauftragte informiert werden. Unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen sollte die betroffene Person auf dem Weg, der die geringste Anzahl an Kontaktmöglichkeiten bietet, entweder mit dem Lift oder über die Stiegen aus dem Club oder bis zum Abklären des Verdachts beziehungsweise dem Eintreffen der Rettungsdienste in einen geeigneten, abgesonderten Aufenthaltsraum gebracht werden. Hierfür würden sich die Garderobe oder die Strenge Kammer besonders gut eignen. Danach sollte die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 kontaktiert werden und weitere Anweisungen erfragt werden. Zeitgleich sollten die getätigten Schritte durch den COVID-19 Beauftragten und die Mitarbeiter*innen des Clubs dokumentiert und mit der Zusammenstellung der für die Kontaktverfolgung notwendigen Dokumente begonnen werden.
7.2 Maßnahmen bei besonderen Veranstaltungssituationen
Im Falle einer Unterbrechung, eines Abbruchs, oder der Räumung der Veranstaltung werden der Veranstalter und seine Mitarbeiter*innen die Besucher*innen über Sprachdurchsagen zum ruhigen Verlassen des Clubs unter Einhaltung aller geltenden Maßnahmen bitten und dieses auch überwachen. In einer solchen Situation wird der COVID-19 Beauftragte entweder selbst oder durch seine Mitarbeiter*innen in engem Kontakt mit den betreffenden Behörden, Rettungskräften, etc. stehen, um eine reibungslose Räumung des Clubs zu gewährleisten. Auch hier sind das Ausnutzen des Platzes in den breiten Gängenund Foyers sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von großer Bedeutung. Je nach Grund der Räumung kann auch eine gestaffelte Räumung erfolgen, die über die zugewiesenen Sitzplätze koordiniert werden kann.
Hier finden Sie das pdf mit Anhängen zum download